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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 428713 | ||
Datum | 20.09.2007 20:49 MSG-Nr: [ 428713 ] | 27134 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Gehlen Wollte auch nicht das Tätigwerden gutheißen, aber hier mit Nötigung kommen ......., hätte dann eine Gegenanzeige wegen Angriff mit einer Waffe (Auto) oder Ähnliches. Nötigung und gefahrlicher Eingriff in den Straßenverkehr kommt sehr wohl in Betracht! Wenn der Autofahrer bewusst auf dich zufährt um dich zu schädigen könnte auch ein Körperverletzungs- oder versuchtes Tötungsdelikt in Frage kommen. Ich nehme aber an, dass dies im Fall nicht der Fall war. Oder war der Feuerwehrmann der Erbonkel des Autofahrers? Ich würde den Sachverhalt aufnehmen und der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorlegen. Eventuell in Frage kommende Straftatbestände würde ich anführen. Dein Angriff mit dem Killerauto wäre für mich da aber nicht mit drin, wenn entsprechende Aussagen oder Hinweise auf sowas nicht hindeuten. Fakt ist, dass es rechtlich nicht erlaubt ist und Gerichte haben in Deutschland sehr lange Zeit um daraus ein Urteil zu machen. Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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