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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorRalf8 K.8, Holzhausen / Rheinland-Pfalz428754
Datum21.09.2007 08:24      MSG-Nr: [ 428754 ]27119 x gelesen

Hallo!

Ups, ist der Thread hier schwer zu lesen, weiß gar nicht mehr was wohin gehört...

Aber erstmal: Danke für die wirklich vielen Antworten, die teilweise in recht unterschiedliche Richtungen gehen.

Unsere Verwaltung klärt den Fall, mal kucken was rauskommt. Ich hoffe nichts wirklich schlimmes.

Unser Bürgermeister stellt sich aber eigentlich hinter uns. Will damit sagen, dass er für Zugsicherungsmaßnamen den "Einsatz" der Feuerwehr als sinnvoll ansieht und Feuerwehr in Dienst setzt. Sicherlich ist das NICHT durch das LBKG-RP angedeckt, oder etwa doch?

Fakt ist scheint mir jedoch, dass ein FA wohl auch mit Winkerkelle überhaupt keine Rechte hat.
Wazu dann überhaupt die Winkerkelle, man darf doch eh nix damit machen.

Meiner Meinung nach führt dieses "nicht dürfen" (also dieses "du hast kein Recht dazu") nur dazu, dass eine Straße, auch bei kleinen Unfällen immer voll gesperrt wird und nicht nur einseitig, wie zumindest bei uns oft üblich. Eine Vollsperrung wäre mir zwar auch lieber, kein Personal wird verbraucht, aber so wirklich in Sinne des Erfinders kann das nicht sein. Besonders wenn die Polizei oft nicht rausfährt, wegen Personalknappheit.

Und gerade hier muss ich sagen, dass es sich die Polizei oft (und immer wieder überhall gesehen) mit der Absicherung auch sehr einfach macht. Auto quer, Blaulicht und das wars, aber nur von einer Richtung, die andere Seite wird oft nicht abgesichert.


Ich denke, der vorliegende Windschutzscheiben Fall ist genug ausdiskutiert. Fakt ist:
- Er hätte die Scheibe nicht kaputtmachen dürfen (wollte er ja auch nicht)
- Er hätte vielmehr einfach nichts machen könnten / dürfen / sollen
- Wir bräuchten da gar nicht zu stehen



Mich würde jetzt vielmehr im Falle eines Unfalles interessieren wie ihr vorgeht.
Wir werden uns schon einig:

Fall1
Nehmen wir an Bundesstraße, Unfall mit schwerverletzten Personen. RTW, NEF, RW und LF vor Ort.
Einsatzkräfte sowie Unfallfahrzeuge auf der Straße. Polizei nicht vor Ort

Meine Meinung: Vollsperrung, direkt am Unfallort bzw. an der nächsten Einmündung/Kreuzung


Fall2
Ebenfalls Bundesstraße
Kleiner Unfall, niemand verletzt, vor Ort nur ein LF.
Fahrzeug liegt im Straßengraben und wird demnächst von Abschleppdienst rausgezogen.

Meine Meinung: Teilsperrung (einseitig), bei Bergung kurzzeitige Vollsperrung.


Fall3
Kreisstraße
Kleiner Unfall, niemand verletzt, vor Ort nur ein LF.
Fahrzeug liegt im Straßengraben und wird demnächst von Abschleppdienst rausgezogen.

Meine Meinung: Vollsperrung, da durch die schmale Straße keine vernüftiger und für die Einsatzkräfte sicherer Ablauf gewährleistet ist.


Ich würde gerne mal wissen, ob DAS rechtlich abgedeckt ist. Oder ob ich hier totalen Mist schreibe.

Gruß Ralf



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