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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 428762 | ||
Datum | 21.09.2007 09:00 MSG-Nr: [ 428762 ] | 27151 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Köhler Fakt ist scheint mir jedoch, dass ein FA wohl auch mit Winkerkelle überhaupt keine Rechte hat. So wieder auch nicht richtig. Im Falle eines Einsatzes i.S.d. BrandSchG dürfen wir ja absichern. Dafür ist die Kelle durchaus geeignet. Im Notfall sogar im wahrsten Sinne des Wortes als Anhaltestab. Auch wenn der Seitenspiegel eines Fahrzeuges danach etwas schief hängt. Aber nicht für einen Festumzug auf dem wir nichts zu suchen. Geschrieben von Ralf Köhler Fall1 Ich denke mal nicht, dass due da noch großartig Personal für eine Absicherung stellen kannst. Eventuell schafft es mal einer Pylonen und Blitzleuchten aufzustellen. Geschrieben von Ralf Köhler Fall2 LF mit Blau- und Warnblinklicht auf betroffene Spur stellen.Der Verkehr muss sich dann halt mal selbst organisieren. Wenn der Abschlepper aus dem Graben zieht, steht es in der Regel sowieso quer auf der Strasse. Geschrieben von Ralf Köhler Fall3 Wie vorher. Ich muss ja gar nicht tätig werden. Also brauch ich mich ja nicht groß gegen den Verkehr sichern. Vielleicht noch als GF ein paar warme Worte das G1 und G2 im Gefährdungsbereich liegen. Ist für den Autofahrer auch nicht so schön, wenn er beim gaffen durch einen plötzlicher hervortretenden HuPF-Hansel überrascht wird. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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