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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.428762
Datum21.09.2007 09:00      MSG-Nr: [ 428762 ]27151 x gelesen

Geschrieben von Ralf KöhlerFakt ist scheint mir jedoch, dass ein FA wohl auch mit Winkerkelle überhaupt keine Rechte hat.
Wazu dann überhaupt die Winkerkelle, man darf doch eh nix damit machen.

So wieder auch nicht richtig. Im Falle eines Einsatzes i.S.d. BrandSchG dürfen wir ja absichern. Dafür ist die Kelle durchaus geeignet. Im Notfall sogar im wahrsten Sinne des Wortes als Anhaltestab. Auch wenn der Seitenspiegel eines Fahrzeuges danach etwas schief hängt. Aber nicht für einen Festumzug auf dem wir nichts zu suchen.
Geschrieben von Ralf KöhlerFall1
Nehmen wir an Bundesstraße, Unfall mit schwerverletzten Personen. RTW, NEF, RW und LF vor Ort.
Einsatzkräfte sowie Unfallfahrzeuge auf der Straße. Polizei nicht vor Ort

Meine Meinung: Vollsperrung, direkt am Unfallort bzw. an der nächsten Einmündung/Kreuzung

Ich denke mal nicht, dass due da noch großartig Personal für eine Absicherung stellen kannst. Eventuell schafft es mal einer Pylonen und Blitzleuchten aufzustellen.

Geschrieben von Ralf KöhlerFall2
Ebenfalls Bundesstraße
Kleiner Unfall, niemand verletzt, vor Ort nur ein LF.
Fahrzeug liegt im Straßengraben und wird demnächst von Abschleppdienst rausgezogen.

Meine Meinung: Teilsperrung (einseitig), bei Bergung kurzzeitige Vollsperrung.

LF mit Blau- und Warnblinklicht auf betroffene Spur stellen.Der Verkehr muss sich dann halt mal selbst organisieren. Wenn der Abschlepper aus dem Graben zieht, steht es in der Regel sowieso quer auf der Strasse.

Geschrieben von Ralf KöhlerFall3
Kreisstraße
Kleiner Unfall, niemand verletzt, vor Ort nur ein LF.
Fahrzeug liegt im Straßengraben und wird demnächst von Abschleppdienst rausgezogen.

Meine Meinung: Vollsperrung, da durch die schmale Straße keine vernüftiger und für die Einsatzkräfte sicherer Ablauf gewährleistet ist.

Wie vorher. Ich muss ja gar nicht tätig werden. Also brauch ich mich ja nicht groß gegen den Verkehr sichern. Vielleicht noch als GF ein paar warme Worte das G1 und G2 im Gefährdungsbereich liegen. Ist für den Autofahrer auch nicht so schön, wenn er beim gaffen durch einen plötzlicher hervortretenden HuPF-Hansel überrascht wird.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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