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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 428772 | ||
Datum | 21.09.2007 10:00 MSG-Nr: [ 428772 ] | 27101 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ralf Köhler Ups, ist der Thread hier schwer zu lesen, weiß gar nicht mehr was wohin gehört... Das könnte man mit sinnvollem Gebrauch der Zitat-Funktion vermeiden. Geschrieben von Ralf Köhler Fakt ist scheint mir jedoch, dass ein FA wohl auch mit Winkerkelle überhaupt keine Rechte hat. Falsch interpretiert - im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes hat die Feuerwehr sehr wohl entsprechende Befugnisse, aber eben nur da. Und nein, das Sichern von Festumzügen, der Parkplatzdienst beim Schützenfest und das Bewachen von Maibäumen sind keine Feuerwehreinsätze im Sinne der Brandschutzgesetze, auch wenn ... Geschrieben von Ralf Köhler Unser Bürgermeister stellt sich aber eigentlich hinter uns. Will damit sagen, dass er für Zugsicherungsmaßnamen den "Einsatz" der Feuerwehr als sinnvoll ansieht und Feuerwehr in Dienst setzt. Geschrieben von Ralf Köhler Fall1 Die Vollsperrung wird sich auf Bundesstraßen aufgrund des Unfallgeschehens in der Regel von selbst ergeben haben. Ansonsten Teil- oder Vollsperrung nach Bedarf. Geschrieben von Ralf Köhler Fall2 Absichern der Unfallstelle bis die Polizei kommt, Übergabe der Einsatzstelle und tschüss. Geschrieben von Ralf Köhler Fall3 Absichern der Unfallstelle bis die Polizei kommt, Übergabe der Einsatzstelle und tschüss. Geschrieben von Ralf Köhler Ich würde gerne mal wissen, ob DAS rechtlich abgedeckt ist. Wie schon geschrieben. Entweder liegen die Voraussetzungen für einen Feuerwehreinsatz vor oder nicht. Daraus ergibt sich dann ggf. eine Ermächtigung zum Tätigwerden mit den entsprechenden Befugnissen. Darüber hinaus kann man Erstmaßnahmen im Rahmen der Erstbefassung ergreifen - in Deinen Beispielen wäre dies das Absichern der Unfallstelle bis die Polizei kommt. Geschrieben von Ralf Köhler Oder ob ich hier totalen Mist schreibe. So hart würde ich das nicht ausdrücken. Es handelt sich um althergebrachtes vererbtes "Feuerwehrwissen", das in den meisten Fällen noch nie rechtlich hinterfragt wurde --> "hamm wa immer schon so gemacht". Dem einzelnen FA kann man das nicht zum Vorwurf machen. Es sind in der Regel die ausbildenden Stellen, die hier in der Fläche versagen. Gruß Markus | ||||
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