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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße82 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen428772
Datum21.09.2007 10:00      MSG-Nr: [ 428772 ]27101 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ralf KöhlerUps, ist der Thread hier schwer zu lesen, weiß gar nicht mehr was wohin gehört...
Das könnte man mit sinnvollem Gebrauch der Zitat-Funktion vermeiden.

Geschrieben von Ralf KöhlerFakt ist scheint mir jedoch, dass ein FA wohl auch mit Winkerkelle überhaupt keine Rechte hat.
Wazu dann überhaupt die Winkerkelle, man darf doch eh nix damit machen.

Falsch interpretiert - im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes hat die Feuerwehr sehr wohl entsprechende Befugnisse, aber eben nur da.
Und nein, das Sichern von Festumzügen, der Parkplatzdienst beim Schützenfest und das Bewachen von Maibäumen sind keine Feuerwehreinsätze im Sinne der Brandschutzgesetze, auch wenn ...

Geschrieben von Ralf KöhlerUnser Bürgermeister stellt sich aber eigentlich hinter uns. Will damit sagen, dass er für Zugsicherungsmaßnamen den "Einsatz" der Feuerwehr als sinnvoll ansieht und Feuerwehr in Dienst setzt.

Geschrieben von Ralf KöhlerFall1
Nehmen wir an Bundesstraße, Unfall mit schwerverletzten Personen. RTW, NEF, RW und LF vor Ort.
Einsatzkräfte sowie Unfallfahrzeuge auf der Straße. Polizei nicht vor Ort

Meine Meinung: Vollsperrung, direkt am Unfallort bzw. an der nächsten Einmündung/Kreuzung

Die Vollsperrung wird sich auf Bundesstraßen aufgrund des Unfallgeschehens in der Regel von selbst ergeben haben. Ansonsten Teil- oder Vollsperrung nach Bedarf.

Geschrieben von Ralf KöhlerFall2
Ebenfalls Bundesstraße
Kleiner Unfall, niemand verletzt, vor Ort nur ein LF.
Fahrzeug liegt im Straßengraben und wird demnächst von Abschleppdienst rausgezogen.

Meine Meinung: Teilsperrung (einseitig), bei Bergung kurzzeitige Vollsperrung.

Absichern der Unfallstelle bis die Polizei kommt, Übergabe der Einsatzstelle und tschüss.

Geschrieben von Ralf KöhlerFall3
Kreisstraße
Kleiner Unfall, niemand verletzt, vor Ort nur ein LF.
Fahrzeug liegt im Straßengraben und wird demnächst von Abschleppdienst rausgezogen.

Meine Meinung: Vollsperrung, da durch die schmale Straße keine vernüftiger und für die Einsatzkräfte sicherer Ablauf gewährleistet ist.

Absichern der Unfallstelle bis die Polizei kommt, Übergabe der Einsatzstelle und tschüss.

Geschrieben von Ralf KöhlerIch würde gerne mal wissen, ob DAS rechtlich abgedeckt ist.
Wie schon geschrieben. Entweder liegen die Voraussetzungen für einen Feuerwehreinsatz vor oder nicht. Daraus ergibt sich dann ggf. eine Ermächtigung zum Tätigwerden mit den entsprechenden Befugnissen.
Darüber hinaus kann man Erstmaßnahmen im Rahmen der Erstbefassung ergreifen - in Deinen Beispielen wäre dies das Absichern der Unfallstelle bis die Polizei kommt.

Geschrieben von Ralf KöhlerOder ob ich hier totalen Mist schreibe.
So hart würde ich das nicht ausdrücken. Es handelt sich um althergebrachtes vererbtes "Feuerwehrwissen", das in den meisten Fällen noch nie rechtlich hinterfragt wurde --> "hamm wa immer schon so gemacht".
Dem einzelnen FA kann man das nicht zum Vorwurf machen. Es sind in der Regel die ausbildenden Stellen, die hier in der Fläche versagen.


Gruß
Markus

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