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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachbeschädigung durch beim Absperren einer Straße | 82 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 428788 | ||
Datum | 21.09.2007 11:29 MSG-Nr: [ 428788 ] | 27045 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf Köhler Fakt ist scheint mir jedoch, dass ein FA wohl auch mit Winkerkelle überhaupt keine Rechte hat. Wenn man mal die Winkerkellen der Polizei und der Feuerwehr vergleicht, dann wird einem auffallen, dass die Polizei auf die grüne Seite der Kelle verzichtet. Warum wohl? Die "Laientruppe" der Feuerwehr glaubt aber, dass sie damit zurechtkommt und greift hier munter auf die Kombikelle (rot/grün) zurück. Fakt ist doch, dass (mit Ausnahme Bayern) die Feuerwehr keine gesetzliche Grundlage zur Verkehrsregelung u. -lenkung besitzt. Alleine schon das zeigen der grünen Seite wurde von einem Landgericht als regelnder Eingriff bewertet und wäre somit nicht zulässig! Mein Tipp für die Praxis: (Fall 1 - 3) Wenn Gefahr für die Feuerwehrleute beim Einsatz vorhanden ist, dann sperren und im Anschluss die Sperrung einfach wegräumen und die wartenden Fahrzeugführer machen lassen was sie wollen. Die werden i. d. R . sehr schnell von alleine aus losfahren. Sollte die Polizei eine Sperrung negieren und nicht für eine ausreichende Absicherung sorgen können, würde ich diese darauf hinweisen, dass ich darauf bestehe und im Zweifelsfall ohne eine Sperrung nicht tätig werden kann. Die Beurteilung dieser Lage obliegt dem technischen Einsatzleiter der Feuerwehr und auch die Polizei muss sich fügen. Ob ich nur eine oder mehrer Fahrspuren sperre ist immer von der Gefahrenlage abhängig. Wenn ich meine Aufgabe ohne Gefahrdung auch mit einer Teilsperrung durchführen kann, dann ist eine Vollsperrung unverhältnismäßig! (man schießt ja nicht mit Kanonen auf Spatzen) Das ich auf Bitten der Feuerwehr bei der Apsperrung helfe ( z. B. §9 PolG BW ) versteht sich von selbst, wenn ich die Kräfte dafür zur Verfügung habe. Es ist klar, dass die Polizei (insbesondere auf Autobahnen) die Vorgabe hat, dass der Verkehr fließen muss und dies auch oftmals gegen den Willen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr unter Vernachlässigung des Eigenschutzes so betreibt. Gerade in diesen Fällen ist der Einsatzleiter aber gefordert und muss in der Lage sein, seine Interesse durchzusetzen. Hat bei uns schon für reichlich Wirbel gesorgt und anschließend war ein Polizeibeamter mit Hut so klein, dass er unter der geschlossenen Türe hätte durchlaufen können. Scheint sich auch rumgesprochen zu haben, da es jetzt komischerweise besser läuft! Grundsätzlich gilt aber, dass man nicht nebeneinander her, sondern miteinander arbeitet! Was in 99% der Fälle auch prima funktioniert. Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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