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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | gehobener Dienst bei Zugwache auf Feuerwache notwendig??? | 77 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 429198 | ||
| Datum | 24.09.2007 12:01 MSG-Nr: [ 429198 ] | 21699 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = Bitte näher erläutern, kann ich nichts mit anfangen, sorry!!! Ein bekannter arbeitet in einer Druckerei, in der vor allem Tageszeitungen gedruckt werden. Seine Rufbereitschaft wird nicht mit 1/12 der Stunden vergütet (also 12h Rufbereitschaft entspricht 1h normaler Arbeitszeit) sondern 1/3. (3h Rufbereitschaft entsprechen 1h Arbeitszeit). Darüber hinaus wird natürlich geleistete Arbeitszeit in der Rufbereitschaft (d.h. ab Anruf) auch als Arbeitszeit gerechnet. "Eingreifzeit" für ihn ist 30 Minuten. D.h. 30Minuten nach dem Anruf muss er in der Firma am Werkzeug sein. | ||||
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