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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | 'geländegängig' bei LF | 33 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 429890 | ||
| Datum | 27.09.2007 17:49 MSG-Nr: [ 429890 ] | 19773 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler Hallo, Antriebsart Die Antriebsart muss den Festlegungen der Norm entsprechen. · Kategorie 1 : straßenfähig : Kraftfahrzeug, das üblicherweise zum Befahren von befestigten Straßen geeignet ist · Kategorie 2 : geländefähig : Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und bedingt für Geländefahrten geeignet ist. · Kategorie 3 : geländegängig : Kraftfahrzeug, das zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (Querfeldeinfahrten) geeignet ist. Da der Begriff Allradantrieb für sich allein noch keine Aussage über die Verwendung der Fahrzeuge im Gelände zulässt, bedarf es hier noch einer weiteren Unterteilung bei Baumerkmalen und Bedingungen. Die meisten allradangetriebenen Feuerwehrfahrzeuge sind geländefähig. Sie müssen in der Lage sein größere Steigungen anzufahren, ohne dass der Aufbau den Boden berührt und flache Gewässer mit festem Untergrund (Watfähigkeit) zu durchfahren. Die Verschränkungsfähigkeit beträgt mindestens 200 mm, hierbei müssen die Fahrzeuge voll einsatzfähig bleiben (d. h. getrennte Aufbauteile dürfen sich nicht berühren, ferner müssen sich alle Türen und Klappen einwandfrei betätigen lassen und die Funktion der Einbauten muss sichergestellt sein). Wer hatte nach den Fahrzeugen gefragt? Geschrieben von Thomas Edelmann die Kölner LF 8/6 auf Unimog. Geschrieben von Tobias Josef Riesch Ist im ganzen Forum wirklich kein anderes LF außer dem LF-WV von DüDo bekannt, das als geländegänig ausgeschrieben wurde oder wenigstens optisch die Anforderungen erfüllt? Geschrieben von Hanswerner Kögler Wir haben auch ein LF 8/6 auf MB 917 Einzelbereift ? Link ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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