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RubrikAusbildung zurück
ThemaSelbstretten mit dem Feuerwehrsicherheitsgurt88 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen430118
Datum28.09.2007 19:46      MSG-Nr: [ 430118 ]40433 x gelesen
Infos:
  • 29.09.07 PA und Absturzsicherung untersuchung der hvbg
  • Themengruppe:
  • Leinen, Seile, Knoten, Stiche

  • Hi,

    Geschrieben von Hanswerner KöglerErgibt die individuelle Gefährdungsbeurteilung bei einem Einsatz in Verbindung mit Tätigkeiten in
    Obergeschossen eine konkrete und akute Gefährdung für Leben und Gesundheit kann als Notmaßnahme eine Selbstrettung mit Hilfe des Feuerwehr-Haltegurtes in Betracht kommen. Diese ist dann in der nach einschlägigen Feuerwehrausbildungsvorschriften vorgegebenen Weise durchzuführen."


    Genau das ist der paradoxe Punkt, von dem ich nicht weiß, wie er zu bewerten ist.. darf ich eine Maßnahme, die nur bei lebensbedrohlicher Zwangslage durchzuführen ist, ohne lebensbedrohliche Zwangslage üben? ;). Ich weiß, dass das blöd klingt.. aber im Prinzip ist das die Frage, um die es eigentlich geht...

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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