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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü430341
Datum30.09.2007 09:31      MSG-Nr: [ 430341 ]19513 x gelesen

Geschrieben von Christian RiekeAber sind diese Anbringsel der Hersteller mit dem PA geprüft?

Mir hat man es so erklärt: Die Hersteller sind verpflichtet, bereits im Entwurf ihrer Produkte diese so zu konzipieren, daß sie für den Normalgebrauch und vorherzusehenden Mißbrauch / Fehlanwendung sicher sind. Klassische Beispiele sind das Einmalfeuerzeug als Flaschenöffner und der Schraubendreher als Meißel.

Danach wäre das Anbringen zusätzlicher Ausrüstungsteile eine gängige Fehlanwendung (wenn überhaupt, da viele dieser Gegenstände ja durch die FwDVen gefordert sind) und müßte berücksichtigt werden.

Interessant finde ich eher die Frage, wie weit dies gehen muß, siehe Rettungs-W. Die Verwendung des PA in der Art eines Koppeltragegestells ist In D dagegen IMO üblich und entbehrt so aus Sicht dieser Rechtsvorschrift fast schon der Diskussion.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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