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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 430342 | ||
| Datum | 30.09.2007 09:38 MSG-Nr: [ 430342 ] | 19419 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Josef Mäschle Mir hat man es so erklärt: Die Hersteller sind verpflichtet, bereits im Entwurf ihrer Produkte diese so zu konzipieren, daß sie für den Normalgebrauch und vorherzusehenden Mißbrauch / Fehlanwendung sicher sind. Klassische Beispiele sind das Einmalfeuerzeug als Flaschenöffner und der Schraubendreher als Meißel. Wer hat das so erklärt? Ein Hersteller? Immerhin interessant, dass die Prüfstelle das wohl überhaupt nicht so sieht ...! Und so ganz nebenbei: Wenn ich die Teile nicht grade aus ölgetränktem Papier falte und eventuell noch eine schnelle Lösbarkeit von der PA-Begurtung realisiere - Was soll da bitte ursächlich für ein Unfall passieren? Und da ein PA mit Beflammung geprüft wird, ist es IMHO sehr weit hergeholt, dass die Bebänderung auch nur den Gedanken bekommt, durchzubrennen. Wenn die durchbrennt, bin ich als Träger wohl auch durchgebrannt ... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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