| Rubrik | Atemschutz |
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| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge |
| Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 430345 |
| Datum | 30.09.2007 09:51 MSG-Nr: [ 430345 ] | 19415 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Christian RiekeAber sind diese Anbringsel der Hersteller mit dem PA geprüft?
Moin Christian,
laut Aussage eines Kollegen der nebenamtlich bei der EXAM im Prüfungsausschuss für Atemschutzgeräte ist, wird zur Zulassung eines PA nur das Gerät ohne jegliche Anbauteile wie Holster, Messer usw. geprüft. Ansonsten müsste ja für jedes Anbauteil aller möglicher Firmen der PA jeweils mit jedem Anbauteil geprüft werden,.....gar nicht machbar !
Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli
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