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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 430348 | ||
| Datum | 30.09.2007 09:58 MSG-Nr: [ 430348 ] | 19437 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Hans Oliver Kehr laut Aussage eines Kollegen der nebenamtlich bei der EXAM im Prüfungsausschuss für Atemschutzgeräte ist, wird zur Zulassung eines PA nur das Gerät ohne jegliche Anbauteile wie Holster, Messer usw. geprüft. ACK, so auch mein Kenntnisstand. Geschrieben von Hans Oliver Kehr Ansonsten müsste ja für jedes Anbauteil aller möglicher Firmen der PA jeweils mit jedem Anbauteil geprüft werden,.....gar nicht machbar ! Wobei der Hersteller A wohl auch ziemlich wenig Interesse daran haben dürfte, seine Produkte mit den Anhängseln der Firma B zu prüfen. Aber Sie machen es ja anscheinend noch nichteinmal für Ihre eigenen Zubehörteile!! Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Der Hersteller verkauft ungeprüftes Zubehörmaterial, weil es ihm sch...egal ist, was damit passiert oder der Hersteller geht selbst nach einer internen Prüfung von der Unbedenklichkeit der Ausrüstungsgegenstände im Verbund aus. Ersteres kann ich mir kaum vorstellen! Dazu kommt jetzt noch die Prüfstelle ins Spiel, die damit Ihr Geld verdienen will ... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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