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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW430348
Datum30.09.2007 09:58      MSG-Nr: [ 430348 ]19437 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Hans Oliver Kehrlaut Aussage eines Kollegen der nebenamtlich bei der EXAM im Prüfungsausschuss für Atemschutzgeräte ist, wird zur Zulassung eines PA nur das Gerät ohne jegliche Anbauteile wie Holster, Messer usw. geprüft.

ACK, so auch mein Kenntnisstand.

Geschrieben von Hans Oliver KehrAnsonsten müsste ja für jedes Anbauteil aller möglicher Firmen der PA jeweils mit jedem Anbauteil geprüft werden,.....gar nicht machbar !

Wobei der Hersteller A wohl auch ziemlich wenig Interesse daran haben dürfte, seine Produkte mit den Anhängseln der Firma B zu prüfen. Aber Sie machen es ja anscheinend noch nichteinmal für Ihre eigenen Zubehörteile!!

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Der Hersteller verkauft ungeprüftes Zubehörmaterial, weil es ihm sch...egal ist, was damit passiert oder der Hersteller geht selbst nach einer internen Prüfung von der Unbedenklichkeit der Ausrüstungsgegenstände im Verbund aus. Ersteres kann ich mir kaum vorstellen! Dazu kommt jetzt noch die Prüfstelle ins Spiel, die damit Ihr Geld verdienen will ...


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt