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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 430552 | ||
| Datum | 01.10.2007 12:18 MSG-Nr: [ 430552 ] | 19433 x gelesen | ||
Hallo! Ich würde mich da auch wie Josef auf das Produkthaftungsgesetz beziehen und außerdem auf die Gebrauchsanweisung der Hersteller. Denn dort ist noch nichteinmal der bestimmungsgemäße Gebrauch (Zweckbestimmung) klar und deutlich (wenn überhaupt vorhanden) definiert. Deswegen frage ich mich auch wie solche Scherzbolde bei Dräger und Co. und auch die EXAM auf diesen Trichter kommt. Denn schließlich wird bei den Atemanschlüssen ein Fehlgebrauch (Benutzung bei Temperaturen >120 °C) mit einkalkuliert. Denn diese Temperatur steht zum Beispiel bei der Drägermaske in der Zweckbestimmung fehlt aber bei PA und LA. Ebenso bei entsprechenden Modellen von Interspiro. Also ich gebe auf solche Äußerungen gar nichts, denn vielleicht sollten die Gerätewarte mal die GAs lesen und nicht nur irgendetwas nachplappern was sie irgendwo gelesen oder von irgendeinem Hersteller gehört haben. Und bei solchen Seminaren bzw. in der Ausbildung bei einem Hersteller diese mal auf diese Fehler und Widersprüche hinweisen. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel | ||||
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