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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Anbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ? | 48 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 430708 | ||
| Datum | 01.10.2007 22:14 MSG-Nr: [ 430708 ] | 19455 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Hauke Hammerich Deswegen frage ich mich auch wie solche Scherzbolde bei Dräger und Co. und auch die EXAM auf diesen Trichter kommt. Es ist schon interessant: Die Leute von Dräger und Co. und auch die EXAM, also die, die sich so ziemlich jeden Tag mit der Materie beschäftigen, sind Scherzbolde und haben alle keine Ahnung. Und der gemeine Feuerwehr erzählt die alleinige Wahrheit. Im übrigen wurde das Thema hier schon n-mal diskutiert und glaubt mir, es hat sich seitdem an der Rechtslage rein gar nichts geändert. Auch wenn ihr das nicht hören wollt. Wenn eine Feuerwehr meint, sie müsse irgendwas an ihren Atmeschutzgeräten verändern, dann soll sie das von mir aus ruhig tun. Wie man allerdings auf die absurde Idee kommen kann, im Falle eines Unfalls hafte der Hersteller für die eigenen Basteleien ist mir - ehrlich gesagt - schleierhaft. Wenn du an deinen Golf einen Spoiler schrauben willst, dann braucht der halt eine ABE oder eine Einzelabnahme. Wenn dein selbstgebastelter oder aus irgendwelchen seltsamen Quellen erworbener Spoiler ohne ABE bei Tempo 60 abfliegt eine alte Omi erschlägt, dann glaubst du doch nicht ernsthaft dass VW dafür geradesteht? Same is here. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | ||||
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