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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Persönliche Schutzausrüstung
Funkgerät
Elektromagnetische Verträglichkeit
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio430717
Datum01.10.2007 22:43      MSG-Nr: [ 430717 ]19405 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich Cimolinodas behauptet u.a. die EXAM und das ist ständiger Streit zwischen Prüfstelle und den Anwendern, vgl. dazu die jetzt laufende Umfrage der vfdb, Ref. 8: http://www.vfdb.de/download/PSAGabler.doc

Das ist weniger ein Streit als vielmehr die bei den Feuerwehren herrschende Unkenntnis. Es gibt eine gültige Rechtslage, ob dir oder anderen das passt oder nicht. Diese rechtslage sieht für PSA der sog. Kategorie III eine Baumusterprüfung im Rahmen der Zertifizierung vor, das machen die Hersteller und geben dafür sehr viel Geld aus. Wenn jetzt Feuerwehrmann Hein Blöd an seinen Preßluftatmer irgendwelche lustigen Holster, Zigartettentäschen, eine halbe Schlosserwerkstatt oder sonstwas ranschraubt, dann mag das sicherlich unheimlich praktisch sein, hat aber mit dem, was ursprünglich mal geprüft wurde nix mehr zu tun.
Jetzt gibts drei Möglichkeiten:
a) Feuerwehrmann Hein Blöd oder seine Dienststelle investieren eine nette vierstellige Summe, schleppen das Gerümpel zu irgendeinem notified body (das kann die EXAM sein, man kann aber auch zu irgendjemand in den Westkarpaten gehen und versuchen dem mit Händen und Füßen zu erklären, was man da gebastelt hat und was er einem denn jetzt bitteschön bescheinigen solle) und läßt sich das zertifizieren. Das ist die teure Variante.
b) Man investiert ein wenig Zeit, Sachverstand und Gehirnschmalz und erstellt eine Gefährdungsbeurteilung für seine Kreation und hofft, dass alles gut geht. Dann ist okay; Wenns nicht gut geht hält man selbst den Kopf dafür hin. Das ist die aufwendige Variante.
c) Man ist vom Basteln finanziell und personell so verausgabt, dass man nichts von beidem macht. Man hofft, dass alles gutgeht und wenn nicht, dass dann doch bitte irgendwer anderes den Kopf hinhalten möge. Schließlich ist man Kunde, der Kunde ist König, die EXAM doof und die Hersteller alle Ausbeuter. Das ist die dumme Variante.
Ich werde manchmal das Gefühl nicht los, dass sich einige gerne für c) entscheiden. Sei es aus Unkenntnis oder anderem Grund.

Wenn die Dorffeuerwehr Hintertupfingen sich einen neuen Sprinter (boooah, 150 PS!) leistet und dann den Löschmeister Sepp ("Der ist KFZ-Elektriker, der kann das!") beauftragt, das alte FuG 7b aus dem T2-Bulli mal eben in den Sprinter reinzuschrauben, dann bist doch du es, der immer wieder erklärt, dass das ja nicht zulässig ist. So von wegen E1 und EMV und überhaupt. Vielleicht ist das "tja, dann kauft ihr halt mal eben schnell noch ein neues Funkgerät" für die Dorffeuerwehr Hintertupfingen genauso ein "ständiger Streit" und auch die werden argumentieren, dass ein sinnvoller Einsatz des Autos halt nur mit Funkgerät möglich ist. Bei "dann basteln wir da mal schnell ein Holser dran" ist es genau das gleiche.
Und nein, die Sache ist nicht ganz so einfach wie sich das machen vorstellen. Es ist - ob man es glauben mag oder nicht - halt nicht alles evil, was der Feuerwehrmann so mit sich rumschleift. Wenn Feuerwehrmann Hein Blöd sich eine Fangleine umhängt, dann hat er den PA nicht verändert, ergo ist das auch gar kein Problem. Das ist wie der Sprinter, der für Vodafone de Handys ausliefert. Und nein, ein Notsignalgeber und ein Holster sind zwei völlig unterschiedliche Dinge: Wenn man ein Holster an einem Preßluftatmer tüdelt, dann verändert man eine geprüfte Kat. III - PSA hinsichtlich des geprüften Baumusters. Wenn man hingegen eine Notsignalgeber an einem PA befestigt, dann kombiniert man zwei PSA miteinander. Klingt paradox, ist aber formaljuristisch was ganz was anderes.
So spannend kann PSA sein...


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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