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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnbringen am PA --> Erlöschen der Erlaubnis ?48 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW430740
Datum02.10.2007 08:49      MSG-Nr: [ 430740 ]19552 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierZunächst mal verstehe ich das Schreiben des Ref. 8 der VFDB so, dass man sich erstmal einen Überblick verschaffen will, d.h. ist es wirklich ein Problem und wenn ja, wie groß ist es?

1. es ist eins (auch wenns vielen - auch Führungskräften!) immer noch nicht bewußt wird, aber der Druck steigt, weil auch sehr große Feuerwehren, die bisher immer konservativ waren nun vermehrt aus den bekannten Gründen auf mehr Zubehör am FA/PA setzen...

2. es ist groß, wenn man sich mögliche Folgen überlegt (für den der nix hat, weil er nix bekommt, aber was braucht, bzw. für den, der was macht, was ggf. anschließend nach einem Unfall kritisch gesehen wird - unabhängig davon ob es das ist)
Hat Sven Tönnemann eigentlich Zubehör am PA in der FF - oder nicht? Warum und auf welcher Bewertung - er ist ja Jurist... was sagt Katja (Köln machts ja nach Stampe vor...)

Geschrieben von Christi@n PannierIch könnte mir vorstellen, dass die VFDB eine EMPFEHLUNG erarbeitet, in welcher eine Baumusterprüfung mit bestimmten Zubehörteilen (z.B. definiertes Holster plus Rettungsschere) angestrebt wird und dann den Stempel VFBD 08/xy APPROVED oder sowas erhält. Dass das aber auch weiterhin eine reine Empfehlung ist und niemanden interessieren muß st nunmal Fakt.
So sehr ich die VFDB (ich bin da schließlich auch Mitglied), aber die VFDB ist ein privater Verein und kann icht mal eben geltendes Recht aushebeln. Wenn es der VFDB gelingt, aus Rechtsgrundlagen, die sich nicht ändern werden, das Beste für die Feuerwehren rauszuholen, so würde ich das sehr begrüßen.


1. Für mich setzt die vfdb da nach wie vor die Regel der Technik.
2. Für mich kann die vfdb schlicht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung erstellen, wo z.B. Materialempfehlungen/Ausstattungshinweise drin stehen...


By the way:
Es gibt (SEHR große) Feuerwehren die montieren Zugentlastungen an MD-Leitungen (für den Rettungs-PA bzw. dessen Nutzer ggf. überlebenswichtig, aber absolut nicht zulässig aus Sicht der EXAM, weils auch noch eine feste bauliche Änderung am PA ist.)

Es wäre hilfreich, wenn die PA-Hersteller mal endlich "zugelassene" Lösungen präsentieren würden, als jedes Jahr eine neue Marketinginitiave mit anderen Farben oder größeren Scheiben...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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