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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Tierseuchen | 4 Beiträge | ||
Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 431268 | ||
Datum | 04.10.2007 17:43 MSG-Nr: [ 431268 ] | 4752 x gelesen | ||
Hallo, das Thema wurde schon ausgiebig im AK Bevölkerungsschutz diskutiert. Schau doch bitte dort mal nach. Ebenso kannst Du Dir dort das Handbuch (auch einzelne Kapitel) downloaden. Falls noch Fragen sind kannst Du mich gerne nochmal kontaktieren. Prinzipiell ist jedoch anzuraten, dass ein Transport mit (Einsatz-) Fahrzeugen der Feuerwehr unterbleiben sollte, da grundsätzlich das Vet.-Amt zuständig ist und die Feuerwehr(en) lediglich Amtshilfe leisten (und dazu sollte der Transport nicht gehören !!!). Dazu halten die Vet.-Ämter auch Rufbereitschaften vor... Achso, wenn Du das ADR schon zitierst, dann bitte richtig ;-) Kap. 1.1.3.1 e) Notfallbeförderungen zur Rettung menschlichen Lebens oder zum Schutz der Umwelt, vorausgesetzt, es werden alle Maßnahmen zur völlig sicheren Durchführung dieser Beförderungen getroffen." Grüße, LM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | ||||
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