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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache u. Verantwortung | 15 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 432487 | ||
Datum | 11.10.2007 16:58 MSG-Nr: [ 432487 ] | 7305 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Ketterer wenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? spannende Frage... Wer hat die BSW angeordnet? Wer hat angeordnet, welche VB-Maßnahmen "Pflicht" sind? Wenn gegen diese Anordnungen verstoßen wird, hat die BSW dagegen m.E. vorzugehen. Deckt sie dies, haftet sie m.E. mit. Der richtige Weg m.E.: - Auf Verbesserung hinwirken, Veranstalter "einnorden" (das geht am besten im Vorfeld!) - wenn das alles nix nutzt: Information an die Genehmigungsbehörde, üblicherweise Bauaufsicht(samt) - ggf. Abbruch der Veranstaltung durch Ordnungsamt o.ä. (aber das kann auch sehr negative Folgen für die Sicherheit haben) Diese Fragen sollten daher alle im Vorfeld mit allen betroffenen Stellen besprochen und geklärt werden! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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