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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswache u. Verantwortung15 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW432511
Datum11.10.2007 18:25      MSG-Nr: [ 432511 ]7457 x gelesen
Infos:
  • 10.01.08 Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst

  • Geschrieben von Markus Kettererwenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt....ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen

    Wozu ist die BSW sonst Da ? Damit die FA umsonst an der Veranstalltung teilnehmen können ?

    Geschrieben von Markus Kettereroder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen,

    Welche Aufgabe hat eine BSW?
    Schutz der Anwesenden Zuschauer ?
    Kann das miteiner Unterschtift des Veranstallters, das er die Verantwortung übernimmt erlangt werden?

    Geschrieben von Markus KettererSollte eine "Abgabe der Verantwortung" nicht möglich sein,

    Melden macht frei ! und belastet den Vorgesetzten (GF/ZF/WeFü) ggfs. die LTS sofern dort Maßnahmen zu treffen sind (Vorplanung, z.B. Bereitschaft Ordnungsamt alarmieren ect.)

    Geschrieben von Markus Kettererwelche Massnahmen sind dann zu ergreifen u.

    Kontaktaufnahme mit Veranstallter und Hausherr.
    Hinweis auf Misstand und beharren auf Beseitigung,
    einschalten notwendiger Entscheidungsträger (WeFü, Ordnungsamt(Bereitschaft), Bauaufsicht)
    ggfs. Absagung/Auflösung der der Veranstalltung.
    Geschrieben von Markus KettererAuch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist.

    Auflagen, Bestuhlungspläne, Anordnung BSW, Wachvorschrift für BSW usw.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael Roleff

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