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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache u. Verantwortung | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 432511 | ||
Datum | 11.10.2007 18:25 MSG-Nr: [ 432511 ] | 7457 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Ketterer wenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt....ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen Wozu ist die BSW sonst Da ? Damit die FA umsonst an der Veranstalltung teilnehmen können ? Geschrieben von Markus Ketterer oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, Welche Aufgabe hat eine BSW? Schutz der Anwesenden Zuschauer ? Kann das miteiner Unterschtift des Veranstallters, das er die Verantwortung übernimmt erlangt werden? Geschrieben von Markus Ketterer Sollte eine "Abgabe der Verantwortung" nicht möglich sein, Melden macht frei ! und belastet den Vorgesetzten (GF/ZF/WeFü) ggfs. die LTS sofern dort Maßnahmen zu treffen sind (Vorplanung, z.B. Bereitschaft Ordnungsamt alarmieren ect.) Geschrieben von Markus Ketterer welche Massnahmen sind dann zu ergreifen u. Kontaktaufnahme mit Veranstallter und Hausherr. Hinweis auf Misstand und beharren auf Beseitigung, einschalten notwendiger Entscheidungsträger (WeFü, Ordnungsamt(Bereitschaft), Bauaufsicht) ggfs. Absagung/Auflösung der der Veranstalltung. Geschrieben von Markus Ketterer Auch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist. Auflagen, Bestuhlungspläne, Anordnung BSW, Wachvorschrift für BSW usw. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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