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Löschgruppenfahrzeug
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaLF 8 als Traktor ->Klasse T für Feuerwehrfahrzeuge war: Führerscheinpr15 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz432894
Datum14.10.2007 02:08      MSG-Nr: [ 432894 ]7407 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Magnus HammerlUnd dann noch die Frage, ob ein Feuerwehrfahrzeug eine Zugmaschine oder eine selbstfahrende Arbeitsmaschine darstellt...

Also Zugmaschine fällt da ganz raus. Evtl. selbsfahrende Arbeitsmaschine. Ein Feuerwehrfahrzeug wird ja überwiegend im Stand betrieben, ok, man kann auch mit einem fahrenden Fahrzeug löschen, aber in der Regel steht die Kiste ja im Einsatz.

Ich frage mich nur. ob es dann wirklich Sinn macht das Fahrzeug auf 40 km/h zu drosseln.

Aber warum kaufe´ich dann nicht einfach einen Anhänger, klatsche da den Aufbau eines LF oder TLF drauf und dazu einen wunderschönen Traktor. Dann hätte ich ein tolles Überraschungsei (drei Dinge auf einmal). 1. Ein Löschfahrzeug, 2. eine Landwirtschaftliche Zugmaschiene und 3. Fahrerlaunisse der Klasse C1 bzw. C gespart.

Aber Scherz beiseite.

Es gibt irgendwo in der EU-Führerschienverordnung bzw. in einem Änderungsvorschlag zur Führerschein verordnung folgenden Passus (mögliche Ausnahme):

"Fahrzeuge die überwiegend im Stand betrieben werden und nicht komerziellen Zwecken dienen bzw. sozialen Zwecken dienen können auch von Personen geführt werden die nicht im Besitz der Fahrerlaubnis für die betreffenden Fahrzeugklasse sind."

Liest sich nicht schlecht, hört sich auch gut an. Aber auf meine Nachfrage beim zuständigen Bundesministerium hieß es klipp und klar: Die Bundesrepublik Deutschland hat auf alle Ausnahmeregelungen verzichtet. weiterhin auf meine Nachfrage zum Thema 4,25 to Regelung: "Dieser Vorschlag wurde von den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland im zuständigen Gremium eingebracht und mangels Unterstützung anderer Nationen nicht verwirklicht. Es wird definitiv keine Ausnahmen geben.

Also findet Euch vorerst damit ab. Welche Fahrzeuge mit welchem Führerschein geführt werden dürfen ist in der Fahrerlaubnisverordnung ganz klar beschrieben.

Ich würde jedem Führerscheinanfänger empfehlen sich nicht nur auf die Klasse B zu beschränken. Jungs und Mädels, wenn Ihr die Kohle habt, macht C1E! Wenn das so weitergeht mit dem ganzen Abgasreinigungsquatsch werdet Ihr wohl bald auch keine Wohnmobile mehr mit der Klasse B fahren dürfen.

Gruß vom Berg

Jakob

PS: Bin so ca. ab 12 Uhr bei den Rescue Days in Ludwigshafen vor der Eberthalle


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