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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Anerkennung von (Führungs-)Lehrgängen anderer Fachdienste | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 433536 | ||
Datum | 17.10.2007 15:54 MSG-Nr: [ 433536 ] | 9938 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Ott Mir sind Regelungen bekannt in denen GruFü Feuerwehr in SanOrganisationen nach einem entsprechenden Anerkennungsverfahren und natürlich der Grundausbildung ebenfalls als Gruppenführer eingesetzt werden können/konnten oder es zumindest Erleichterungen im Zugang bzw. im Umfang der Führungsausbildung gegeben hat. Dürfen wir raten ASB ? IMHO ist die Führungsausbildung zwar grundsätzlich gleich, bzgl. der Führungsorganisation (DV100), jedoch ist durchaus ein Unterschied im Umfang feststellbar. GF FW > 70h GF HIO = ? (Organisationsabhängig) ZF FW > 70h ZF HIO = ? (Organisationsabhängig) Geschrieben von Matthias Ott Umgekehrt sind mir auch Regelungen bekannt, nach denen eine Führungskraft auch mit "doppelter" Gruppen- und Zugführerausbildung bei Feuerwehr und HiOrg noch zwei separate Verbandführer-Lehrgänge machen müsste, um in beiden Fachdiensten als solcher eingesetzt zu werden. Welchen Sinn macht das ? Ein VF führt Abschnitte, für das "Kleingedruckte" hat der seine ZF/GF. In NRW ist der EL eine FüKr der FW =>> FüKr FW > FüKr HIO mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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