News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerwehreinsatz | 86 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 433709 | ||
Datum | 18.10.2007 11:57 MSG-Nr: [ 433709 ] | 38334 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin, Geschrieben von Christian Rieke Der Fahrer kriegt mit Sicherheit eine erhebliche Teilschuld, wie hier ja auch geschehen. Bei 20 kmh fährst Du in der Schrecksekunde locker 5m weiter. Ich denke nicht, dass es in einem anderen Verfahren bei nachgewiesen überhöhter Geschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich anders ausgesehen hätte, eher mehr zu Ungunsten des Angeklagten. das will ich ja auch gar nicht bestreiten, die Vermeidbarkeit wird das gericht sicherlich geprüft haben. Dennoch lesen sich manche Beiträg hier so, als wäre der Fahrer des Wagens hier ganz alleine dafür verantwortlich was passiert ist. Nach meinem dafür halten ist dies so einfach in diesem Falle aber nicht, denn schließlich hat er den Fußgänger auf der Straße erwicht und nicht auf dem Gehsteig. Völlig egal wie weit man da nach einer Schrecksekunde noch fährt - wenn dir jemand vors Auto läuft ist erstmal derjenige dran Schuld was dann passiert, alles andere hängt von den Rahmenbedingungen ab. Ich meine im übrigen mich zu erinnern dass der Begriff der Teilschuld i.e.S. hier, wo es um Strafrecht geht, nix verloren hat. Gruß, otti Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|