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Landesbauordnung
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSprinkler verdeckt?3 Beiträge
AutorMark8us 8F., Wupprtal / NRW434189
Datum20.10.2007 18:29      MSG-Nr: [ 434189 ]4843 x gelesen

Hallo,

wie bereits bemerkt wurde, stellen die Ballons keine Sprühbehinderung dar. Denn diese werden sich, wenn der Sprinkler geöffnet hat, an dieser Stelle, schon verabschiedet haben.

Wenn man diese Lage nach der gültigen VdS CEA 4001 für Installation und Wartung von Sprinkleranlagen sich betrachtet, würde ich sagen, das dies keine gefährliche Situation darstellt. Denn zum einen sind die Ballons keine Sprühbehinderung, sowie die Deckenkanten auch keine behinderung darstellen. Mir kommt als einzigstes der Abstand zur Scheibe einwenig gring vor.

Ansonsten sollte das kein problem sein. Es sei denn die LBO oder ähnliche zutreffende Regelwerke sagen dort etwas anderes aus.

mkg
Markus



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