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Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaWandhydrant16 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)434390
Datum22.10.2007 17:19      MSG-Nr: [ 434390 ]7098 x gelesen

Hallo,
wie hier schon geschrieben, mach Dich bitte mit den Grundagen vertraut, bevor Du anfängst rumzubasteln oder was unwissend zu bewerten.
Je nach Alter des Krankenhauses gab es evtl zum Genehmigungszeitpunkt noch keine Wandhydranten Typ F und Typ S, also bringt es wohl nix, hier darüber zu spekulieren.
Wie schon geschrieben, Genehmigungsunterlagen einsehen, technische Regeln zur Genehmigungs- und Bauzeit einsehen, Soll-Ist-Vergleich anstellen, und dann wirds langsam mal interessant.
Ggf. lässt Du Dir mal die letzte Bescheinigung über die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der nichtselbsttätigen Feuerlöschanlage gemäß §2, Abs. 1 Nr. 5 SPrüfV zeigen, da sollte die Prüfgrundlage drinstehen, aufgrund derer der Verantwortliche Sachverständige für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen oder der hier auch zugelassene Sachkundige gemäß §2, Abs. 3 SPrüfV die Anlage geprüft und bescheinigt hat. Die Bescheinigung sollte eigentlich vorhanden sein, da die Wiederholungsprüfung alle 3 Jahre stattfindet und der Bauherr oder Betreiber die Bescheinigung bis zu 5 Jahren aufzubewahren hat.

Es bringt aber überhaupt nix, etwas nicht belegtes (oder hast was in der Hand?) spekulativ im Forum mit weiteren Gebäudeunkundigen zu diskutieren, wennst wirklich was bewegen willst, dann hol aus zum großen Schlag!
Solltest Du zu viele Freunde haben und in Zukunft allein und in Ächtung leben wollen, empfielt sich für das wohl Deiner Ansicht nach brandschutztechnisch als Totalschaden anzusehende Krankenhaus eine Anzeige über die hochgradig gefährlichen Zustände bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die möge sich die Bescheinigung (und die Bescheinigungen der anderen sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen nach §2, Abs. 1 SPrüfV, und auch noch die der sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Anlagen und Einrichtungen gemäß §2, Abs. 4 SPrüfV) mal vorlegen lassen.
Je nachdem ob die einen nix haben prüfen lassen, die anderen das falsche geplant haben, noch anderere das falsche genehmigt / ausgekaspert haben und wiederum noch viel anderere das ganze ausbaden dürfen, hast Du viele viele gute Freunde, die Dir am liebsten die Rübe abhacken wollen.

Hals- und Beinbruch, Grüßla
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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