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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsausbildung bei Werkfeuerwehren | 19 Beiträge | ||
Autor | Lars8 G.8, Marl / | 434435 | ||
Datum | 22.10.2007 19:48 MSG-Nr: [ 434435 ] | 18565 x gelesen | ||
Bei Werkfeuerwehren in NRW könnte es schwierig werden. Grund: §15 FSHG (2) Die Angehörigen der Werkfeuerwehr müssen Werksangehörige sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der Liegenschaften und der Betriebsabläufe verfügen. Werkfeuerwehren müssen in Aufbau, Ausstattung und Ausbildung den an öffentliche Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Ihre Leistungsfähigkeit muß sich an den von dem Betrieb ausgehenden Gefahren orientieren. Quelle: http://www.idf.nrw.de/download/normen/fshg.pdf | ||||
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