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Jugendfeuerwehrwart
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBaWü: Ehrenamt wird Freistellung versagt?!6 Beiträge
AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg435267
Datum25.10.2007 16:56      MSG-Nr: [ 435267 ]5000 x gelesen
Infos:
  • 25.10.07 Richtiger Link zur Kampagnen-Homepage "Echt-Schlecht - Behinderung des Ehrenamts in Baden-Württemberg"
  • 25.10.07 Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit"
  • 25.10.07 Kampagnen-Homepage "Echt-Schlecht - Behinderung des Ehrenamts in Baden-Württemberg"

  • Hallo zusammen,
    wieder mal echt toll. An "Sonntagen" werden eben diese sog. Reden von unseren Politikern zur Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes gehalten, am Montag schon wieder vergessen und durch Gesetz eingeschränkt. Man denke nur an Begriffe wie "Tag des Ehrenamtes", "Verdienstmedaille BW fürs Ehrenamt", Sonderförderprogramm JFW usw.

    Dieses Gesetz ist, wenn es so beschlossen wird eine deutliche Verschlechterung für die Tätigen in der Jugend(feuerwehr)-arbeit. Selbst wenn der Jugendwart seine 4 Tage für das Zeltlager frei bekommt, selbst wenn ihm dies im Betrieb keinerlei Nachteile bringt, bezahlen wird dies der Arbeitgeber aber mit Sicherheit nicht. Somit kann der JW schauen wie er zu seinem Geld inkl. Sozialabgaben kommt.
    Nachdenklicher Gruß vom See
    Jürgen



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