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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BaWü: Ehrenamt wird Freistellung versagt?! | 6 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 435763 | ||
Datum | 27.10.2007 22:58 MSG-Nr: [ 435763 ] | 4794 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Graf wieder mal echt toll. An "Sonntagen" werden eben diese sog. Reden von unseren Politikern zur Förderung und Unterstützung des Ehrenamtes gehalten, am Montag schon wieder vergessen und durch Gesetz eingeschränkt. Kann man beides so sehen. Geschrieben von Jürgen Graf Dieses Gesetz ist, wenn es so beschlossen wird eine deutliche Verschlechterung für die Tätigen in der Jugend(feuerwehr)-arbeit. Selbst wenn der Jugendwart seine 4 Tage für das Zeltlager frei bekommt, selbst wenn ihm dies im Betrieb keinerlei Nachteile bringt, bezahlen wird dies der Arbeitgeber aber mit Sicherheit nicht. Anders herum gefragt: Warum soll der Arbeitgeber (der berechtigt über zu hohe Lohnnebenkosten klagt), diese Zeit bezahlen? Geschrieben von Jürgen Graf Somit kann der JW schauen wie er zu seinem Geld inkl. Sozialabgaben kommt. Wer hat den Vorteil von diesen Aktivitäten? Die Allgemeinheit. Wenn man, richtigerweise, will da die Personen für ihre Tätigkeit in der Jugendarbeit, entsprechend entschädigt werden (incl. Sozialleistungen), sollte sie das Geld von uns allen (dem Staat) erhalten, und nicht von einzelnen die im Normalfall noch nicht einmal Beziehungen zu dem ganzen Geschehen haben. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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