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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuer in Porta | 69 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 436200 | |||
Datum | 29.10.2007 19:57 MSG-Nr: [ 436200 ] | 35015 x gelesen | |||
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Geschrieben von Ingo Horn Mein Aufruf vor dem Schreiben eines Beitrages nachzudenken, war durchaus ernst gemeint, wenn auch vielleicht unglücklich formuliert. Unglückliche Formulierungen können jedem mal unterlaufen - Schwamm drüber. Du kannst davon ausgehen, daß ich schon vor dem Schreiben und Absenden mein Hirn bemühe. Zwar ist dieses -wie bei allen Anderen- nicht immer Fehlerfrei, findet aber dennoch Verwendung. Du solltest meine Beiträge lange genug kennen um zu wissen, daß ich einige Dinge auch mal aus einem anderen Winkel betrachte und zudem -teilweise auch als Gegenpol zu anderen Forumsteilnehmern- unromatische, nüchterne Gedanken und Überlegungen verbreite und auch keine heiligen Kühe kenne. Dabei ist mir egal ob diese Aussagen Andere oder sogar auch mich menschlich letztendlich Glücklich machen. Fachdiskussionen leben nun mal nicht von Romantik und Emotionen sondern allen von den fachlichen Gegebenheiten und allenfalls von denkbaren Optionen. Geschrieben von Ingo Horn Damit wirst Du so ziemlich jede Führungskraft in Deutschland absetzen dürfen, weil sicherlich keine ausschließen kann, dass ihr nach einem Zeitraum x fürchterlich der Kragen platzt. Vor allem dann, wenn sie sich schützend vor ihre Leute stellt. Auch der breiteste Rücken ist nur bedingt belastbar. Ich sehe ja das Grundproblem und bei ausreichender Kenntnis der Hintergründe hätte vielleicht ja auch Verständnis für die Reaktion der Feuerwehrführung. Auch finde ich es persönlich ehrenwert sich vor seine Mannschaft zu stellen. Daraus können jedoch u.U. Folgen erwachsen denen man sich (zumindest im Groben) im Vorfeld auch bewußt sein sollte. Das was da vorgefallen ist, kann bei objektiver Betrachtung eigentlich nur zu einer Entlassung führen - ganz unabhängig davon was die Sache ausgelöst hat und egal ob die Sache womöglich menschlich nachvollziehbar war. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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