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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuer in Porta | 69 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 436204 | |||
Datum | 29.10.2007 20:19 MSG-Nr: [ 436204 ] | 34667 x gelesen | |||
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Geschrieben von Ingo Horn hmm.. aber Mandatsträger, die gemeinsame Anstrengungen unterwandern dürfen ihren Job ungestraft weiter machen? Okay, mit ein bisserl Polemik könnte man jetzt sagen, dass man denen nichts anderes erwarten kann, aber dagegen sträube ich mich ein wenig. Vergleiche es mit einem Unternehmen. Die Ratsmitglieder stellen den Aufsichtsrat da, der Bürgermeister den Vorstand und der LdF ist ein Abteilungsleiter. Fordert ein Abteilungsleiter einen Rücktritt eines Aufsichtsratsmitgliedes (egal ob zu Recht oder zu Unrecht) dürfte das das Ende seiner Karriere sein. Geschrieben von Ingo Horn Wenn es nach objektiver Betrachtung einen Grund zur Entlassung gibt, dann aber fairerweise für alle Beteiligten. Das mag sein, jedoch obliegt der Rauswurf der Aufsichtsratsmitglieder (um bei unserem Beispiel zu bleiben) den Anteilseignern (=Wählern). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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