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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Petition, war: Heckwarnanlagen verboten... | 49 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 436739 | ||
Datum | 31.10.2007 20:51 MSG-Nr: [ 436739 ] | 21204 x gelesen | ||
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Ich hätt da mal ne Frage: Ab wann leite ich den Verkehr? Wir haben auf dem ELW eine Box, mit der man 4 Blitzlampen "in Reihe" schalten kann. Gilt dies schon als Verkehrslenkung? Technisch machen die 4 Blitzer auf der Straße ja nix anderes als der BAlken am Fahrzeugdach. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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