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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 436981 | ||
Datum | 01.11.2007 19:44 MSG-Nr: [ 436981 ] | 11352 x gelesen | ||
Mahlzeit Geschrieben von Stefan Hank Teterow da in die Ecke fahre ich bald wieder ... Geschrieben von Stefan Hank Wie wird das in Eurer Wehr gehandhabt, wenn ein aktiver Kamerad straffällig wird. In welcher Form? Wird gegen ihn nur ermittelt oder ist er Rechtskräftig verurteilt ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | ||||
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