News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 437004 | ||
Datum | 01.11.2007 20:25 MSG-Nr: [ 437004 ] | 11094 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Florian Besch Dann würde ich auf jeden Fall den Kollegen bitte sich selbst bis zum Ende der Ermittlungen beurlauben zu lassen ... Und wenn er diesen "sanften Weg" nicht geht, würde ich es veranlassen, dass er beurlaubt wird, bis zur endgültigen Klärung. Bei rechtskräftiger Verurteilung bleibt letztlich dann nur ein Weg. Betrug und vortäuschen ist kein Kavaliersdelikt .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Wir sollten uns immer an die gute alte Zeit heut zu Tage errinnern, in wenigen Jahren werden wir sie vermissen .... Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|