alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themawenn Kameraden straffällig werden...38 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg437018
Datum01.11.2007 21:00      MSG-Nr: [ 437018 ]11189 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Stefan HankWieder aus der B***-Zeitung müssen die Kameraden dann erfahren, dass der Betroffene durch den Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von ca. 3750 Euro verdonnert sei. (Wie dies rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, da ich kein Anwalt o.ä. bin. kann ein Oberstaatsanwalt eine Strafe verhängen???)

das dürfte dann ein Strafbefehl sein.

Anmerkung: wenn die Zeitung nicht berichtet hätte dürfte die Feuerwehr von der Sache gar nichts mitbekommen haben.

Weil: Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeklagten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen. Quelle: Wikipedia


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.291


wenn Kameraden straffällig werden... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt