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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 437018 | ||
Datum | 01.11.2007 21:00 MSG-Nr: [ 437018 ] | 11189 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Stefan Hank Wieder aus der B***-Zeitung müssen die Kameraden dann erfahren, dass der Betroffene durch den Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von ca. 3750 Euro verdonnert sei. (Wie dies rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, da ich kein Anwalt o.ä. bin. kann ein Oberstaatsanwalt eine Strafe verhängen???) das dürfte dann ein Strafbefehl sein. Anmerkung: wenn die Zeitung nicht berichtet hätte dürfte die Feuerwehr von der Sache gar nichts mitbekommen haben. Weil: Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeklagten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen.Quelle: Wikipedia MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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