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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 437079 | ||
Datum | 02.11.2007 09:05 MSG-Nr: [ 437079 ] | 11248 x gelesen | ||
Ich (natürlich mit der Gemeindeverwaltung zusammen) würde so vorgehen: Was liegt gegen den Kameraden vor? 1) Vorwurf eines Kapital-/Schwerverbrechens oder Gewaltdeliktes (Brandstiftung, Raub, Mord, Sexualstraftat, Körperverletzung, usw.), dann sollte bei entsprechender Beweislage der Kamerad auch in Haft sein (und auch wenn nicht) -> Beurlaubung 2) Verfahren wegen minderschwerem Delikt (Erregung öffentl. Ärgernisses, Betrug, usw.), wenn der Kamerad Führungsfunktion inne hat, ihn vorläufig davon entbinden ihn aber bis zur Verurteilung/Freispruch weiter Dienst tuen lassen. Jede Maßnahme muß mit Gemeindeverwaltung und auch mit dem entsprechenden Kamerad geklärt werden. Ein GAU wäre es ich würde mit Kononen auf Spatzen schießen und einen ggf. Unschuldigen und engagierten Kameraden verprellen. Man muß nicht immer gleich den Moralapostel spielen, ich möchte gar nicht wissen wie viele Gaunereien (etwas verniedlicht) von Feuerwehrkameraden begangen werden und ich weis schon ein bischen mehr zumindest was Steuerdelikte betrifft. Bei 1,2 Mio Freiw. Feuerwehrlern ist das sicher ne ganze Menge in Deutschland (sicherlich mehr als Brandstifter aus unseren Reihen) Gruß Daniel Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei. | ||||
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