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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8S., Emmendorf / Niedersachsen | 437183 | ||
Datum | 02.11.2007 15:39 MSG-Nr: [ 437183 ] | 11296 x gelesen | ||
Moin! Meiner Meinung nach ein ganz heißes Eisen! Da gibt es bestimmt 1000000000 Aspekte! Ist zwar nicht ganz genau meine Profession, aber ich versuche es mal........ Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Wie willst du das Gebot bei einem "normalen" FM stichfest begründen? Es spielt glaube ich zunächst keine Rolle ob Häuptling oder Indianer, der Kamerad steht in der Öffentlichkeit und ist in den Gassen "einer von der Feuerwehr"! Ausserdem ist er, wenn auch kein Ehrenbeamter, ein "für den öffentlichen Dienst besonders verpflichteter", das Beamtenrecht kann greifen?! Geschrieben von ---Stefan Hank--- die Fortsetzung unseres Szenarios: Ich gehe mal davon aus das alle diese Aussagen rein fiktiv sind! Dann fallen mir ein paar Dinge ins Auge die ich im zitierten Text fett gemacht habe: Woher hat der "Vorstand" seine "Informationen"? Kann aufgrund dieser Informationen irgendetwas sicher abgeleitet werden? Es werden Aussagen des Beschuldigten angeführt, die dieser sehr vage hält! Warum legt er nur einen Ausschnitt des Schreibens des Gerichtes vor? Wenn nämlich Teile eines gerichtlichen Schreibens im Dunkeln bleiben halte ich es grundsätzlich für kaum mehr möglich den Sinn und die Authentität eines solchen Schreibens nazuvollziehen! Kennt Ihr den Werbeslogan "Bild Dir Deine Meinung"? Da steckt ja ein Fünkchen Wahrheit dahinter, oder? Und weil das so (schön) ist und nicht jeder sich was bildet wird uns das aus verkaufstechnischen Gründen gern auch mal abgenommen.... ;-) Da fällt mir nochwas ein: "Traue nie einer Statistik, ...... ;-) Der nächste Ansatz ist dann die Kameradschaft und das Miteinander! Sollten nicht Interna bleiben wo sie hingehören? Kann oder darf ich einfach alles "weiterplappern" was ich irgendwo aufgeschnappt habe? Erwarte ich ein solches Verhalten von meinen Kameraden wenn mir mal ähnliches widerfährt? Rechtlich kann sich jeder im vierzehnten Abschnitt des Strafgestzbuches (StGB) ein Bild machen, wo es um"Üble Nachrede", "Verleumdung" pp geht (§§185-200). Aber noch etwas: Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer--- Es ist einfach ein Unterschied ob wegen fahrlässiger Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall oder z. B. einem Verbrechensdelikt (z. B. Brandstiftung, Mord, Sexualdelikte u. a.) ermittelt wird. Das ist definitiv so!? Aber wer legt fest was wie schlimm ist? Geschrieben von ---Daniel Gehlen--- 2) Verfahren wegen minderschwerem Delikt (Erregung öffentl. Ärgernisses, Betrug , usw.), Hoppla! Nach meinem StGB sagt der § 263 Im letzten Satz des ersten Absatzes: ".....wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"! Für mich ist das kein minderschweres Delikt mehr! Kommt halt darauf an was in wessen Kopf einen "Betrug" darstellt! Eine Frage der Kommunikation - oder des Strafrechts! Für uns sollte m. M. n. doch gelten: Wir sind Kameraden, wir müssen uns ggf aufeinander verlassen können und wir haben alle dasselbe Ziel! Dies haben wir mit unserem Eintritt in die Wehren akzeptiert denn es dürfte so ziemlich in jeder Satzung bei Feuerwehrs verankert sein, oder? Die Satzung kann auch bei der Frage "Was tun? Ausschluß?" helfen! Das sollte solange gelten bis ein "ordentliches deutsches Gericht" ein Urteil fällt! Und es hilft sogar noch bei der Fw-Pressearbeit! In den meisten fällen hilft natürlich auch immer wieder ehrlich miteinander zu reden!!! Ich hoffe niemandem auf die Füße getreten oder allzuweit abgeschweift sowie behilflich gewesen zu sein und verbleibe mit kam. Grüßen, Jürgen Wahre Freunde erkenst Du daran, dass sie aufrecht vor Dir stehen! | ||||
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