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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung von Handfunkgerät ohnde BOS-Zulassung | 17 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 437664 | ||
Datum | 04.11.2007 17:52 MSG-Nr: [ 437664 ] | 7708 x gelesen | ||
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Geschrieben von = anonym = Tja, keine Ahnung was es noch so für Pro und Kontra gibt. Na ja. Da gibt es eigentlich keinen Ermessensspielraum. Für die Teilnahme am BOS-Funkverkehr dürfen nur nach TR-BOS zugelasene FuG verwendet werden. Dies wird i.d.R. durch Landesvorschriften zwingend vorgegeben. In soweit gibt es da keinen Spielraum. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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