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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutzüberwachung Druck-Kontrolle122 Beiträge
AutorKers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü437879
Datum05.11.2007 20:57      MSG-Nr: [ 437879 ]86631 x gelesen

Geschrieben von Julian Holsing
Nein eben nicht. Henning nahm ein Beipsiel wo nach der Variante "nur den niedrigste Druck angeben" vorgegangen wurde. Er nannte also nur den niedrigsten Druck bei Einsatzbeginn nämlich 270bar (ich nennen ihn/sie mal TF) . Der Truppkollege hatte allerdings 310 bar (TM). Bei der Ankunft am Einsatzort gibt der TF wieder eine Rückmeldung ab. Diesmal nennt er wieder nur den niedrigsten Druck nämlich den des TM und das sind 230bar. Damit hat er 90 bar verbaucht und muss somit 180bar für den Rückweg einplanen. Das konntest du nicht wissen mit den 310 bar, aber genauso geht es dem Atemschutzüberwacher bei dieser Variante.

Die Methode "geringster Druck" bezieht sich auf das, was per Funk während des Einsatzes übermittelt wird.
Wenn der Trupp registriert wird, werden natürlich auch beide Drücke registriert (macht ja auch für die PA-Doku Sinn).
Daher war mir dieses konstruirte Beispiel bisher völlig fremd...

Geschrieben von Julian Holsing
Nein, die Restdruckwarneinrichtung ist KEIN Rückzugssignal es ist einfach nur ein Hinweis, dass sich noch 55 +/- 5bar in der Flasche befinden.

Nein? Ich hab das mal anders gelernt und ich denke es wird auch noch so gelehrt. Ansonsten siehe anderes Posting.


MkG

Kersten

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