News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neu aus Düsseldorf - HLF 20/16 | 232 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 438098 | ||
Datum | 06.11.2007 19:42 MSG-Nr: [ 438098 ] | 229947 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Naja, wünschen würde ich mir auch viel. V.a. dass die Gurte, die eingebaut sind auch verwendet werden - das ist nämlich Vorschrift. Wollen wir uns da mal über die Realitäten bei den LKW bzw. noch mehr den Feuerwehren unterhalten? Es ist Aufgabe der Führungskräfte, die Verwendung von Sicherheitseinrichtungen (ganz allgemein) zu überwachen und im Zweifelsfall durchzusetzen (und natürlich selbst Vorbild zu sein). Dass das funktioniert, habe ich im letzten halben Jahr in Stuttgart erleben dürfen: Es war eine sehr seltene Ausnahme, wenn die Besatzung von Rettungsdienstfahrzeugen einmal nicht angeschnallt war. Hier (Landkreis Chemnitzer Land) ist es das genaue Gegenteil. Ob nun in Stuttgart vernünftigere Mitarbeiter tätig sind und/oder deren Vorgesetze besser sind (also ihrer Fürsorgepflicht besser nachkommen), mag ich nicht zu beurteilen... Geschrieben von Ulrich Cimolino Ganz davon ab ist die Regel-Besatzung 1/5, das Fahrzeug hat 6 Sitzplätze (alle in Fahrtrichtung) mit Dreipunkt-Sicherheitsgurten. Der der will, kann sich also auf solchen Fahrten auch anschnallen. Darf man bei der Bemessung von Sicherheitseinrichtungen (z.B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung) nur den absolut typischen Standardfall heranziehen? M.E. nein, es sind auch naheliegende Abweichungen (Besetzung der Kabine 2-2 [nicht 0-4] und Azubis) mitzubetrachten. Warnwesten und Masken mit Filter gibt es wiederum auch für alle Sitzplätze. MkG Sascha | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|