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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 438515 | ||
Datum | 08.11.2007 13:53 MSG-Nr: [ 438515 ] | 154043 x gelesen | ||
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Geschrieben von Florian Besch Und die haben sich daran gehalten ... selber schuld Eine Schweigepflicht den Ratsmitgliedern gegenüber kann der Bürgermeister den Feuerwehrleuten nicht auferlegen, da sie und die Ratsmitglieder ein gemeinsames Rechtsverhältnis haben. D.H. wenn die zusammen interne Dinge besprechen, ist das ganze letztlich immer noch intern. Aber: Er könnte darauf hinwirken, dass die Feuerwehrführung keine Internas nach draußen (Öffentlichkeit) gibt, z.B. über ein Positionspapier (wertet man da ein paar Aussagen als Anschuldigung der Gemeinde gegenüber, hat man schnell begründet, weshalb da die Verschwiegenheitspflicht greift)... Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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