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Die Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ), vormals Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz (AkNZ), ist eine zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gehörende Aus- und Weiterbildungseinrichtung.
RubrikAusbildung zurück
ThemaLöschen brennender Personen18 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen439060
Datum11.11.2007 12:27      MSG-Nr: [ 439060 ]6250 x gelesen
Infos:
  • 11.11.07 ... und die Reaktion einer Brandschutzdienststelle dazu.
  • 11.11.07 Artikel zu einer entsprechenden Schulung...

  • Geschrieben von Josef MäschleFür alle Experimentierwilligen allerdings der Hinweis:

    -Bitte 2/3 Petroleum, 1/3 Waser verwenden
    -Sicherungslöschmittel bereithalten
    -Metallpuppen neigen nach ein paar Versuchen zu Rückzündungen durch Wärmespeicherung



    Kommt immer auf die Puppe an.

    Bei Metallpuppen sollte man auf die Verwendung von Benzin verzichten. Die AKNZ nutzt bei ihren Metallpuppen eine Spiritusmischung. Dies halte ich aber aus zwei Gründen für suboptimal:

    1. Flamme ist kaum zu sehen.
    2. Da die Puppenbekleidung trocken ist neigt diese zum weiterglimmen, was im Rahmen einer Schulung zum einen störend ist, zum anderen auch die Haltbarkeit der Bekleidung vermindert.

    Ich persönlich tendiere zu Holzpuppen, da dort die Gefahr der Rückzündung bzw. vorzeitiger Zündung bei der Vorbereitung für den nächsten Teilnehmer geringer ist. Als Brennstoff verwende ich am liebsten eine Mischung aus Benzin und Petroleum (bzw. Diesel). Die Vorteile:

    1. Die Flamme ist sichtbar.
    2. Man kann die Puppe und deren Bekleidung mit einer Wasser/Netzmittellösung benetzen. Dies trägt zur Haltbarkeit von Puppe und Bekleidung bei.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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