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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Alkoholverbot bei BF und HA Kräften | 26 Beiträge | ||
| Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 439387 | ||
| Datum | 12.11.2007 17:12 MSG-Nr: [ 439387 ] | 7969 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Hubert Kohnen Also wo steht gesetzlich verankert, das man im Dienst bei BF und HA Wachen während der Dienstzeit keinen Alkohol trinken darf? Ein allgemeines Verbot wird es nicht geben. Aber irgendwo müsste doch das allgemeine Verhalten im Dienst gesetzlich geregelt sein. Kein Alkohol, keine Drogen usw. Die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen (sofern anwendbar) sagen dazu folgendes aus: BGV A1/ GUV-V A1, § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. MkG Sascha | ||||
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