News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / 439388
Datum12.11.2007 17:13      MSG-Nr: [ 439388 ]8005 x gelesen

Hallo,

auf welcher Basis das passiert (ich nehme mal an UVV, Grundästze BG und Weisungsbefugnis des Dienstherren etc.) weiß ich nicht aber bei uns (BF Salzgitter) gilt das ab 22h vor Dienstantritt kein Alkohol mehr verzehrt werden darf und das bei Nichteinhaltung disziplinarische Maßnahmen drohen. das Ganze MUS von jedem Kollegen unterschrieben werden (das gilt auch für Paktikanten etc. soweit ich weiß.).

Gruß

Detlef



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.344


Alkoholverbot bei BF und HA Kräften - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt