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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Alkoholverbot bei BF und HA Kräften | 26 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 439395 | ||
| Datum | 12.11.2007 17:32 MSG-Nr: [ 439395 ] | 7881 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Pansing Ob das praktikabel ist, hängt vom jeweiligen Betrieb ab. Und vom persönlicn Konsumerhalten. Das Genannte ist ein gängiger Kompromiss für primär Gewerbe, die am Straßenverkehr teilnehmen müssen. Man geht dabei davon aus, daß bei einem "normalen" Alokoholkonsum die Ruheperiode ausreicht, um auf 0,0 zu kommen. Im der Luftfahrt wird meines Wissens sogar 24 h vorher kein Alkohol gefordert. Geregelt, soweit über den GMV hinaus erforderlich üblicherweise in Dienstanweisungen bzw. zu unterschreibenden Sicherheitsunterweisungen durch den Arbeitgeber im Sinne von § 12 ArbschG. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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