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gesunder Menschenverstand
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü439395
Datum12.11.2007 17:32      MSG-Nr: [ 439395 ]7881 x gelesen

Geschrieben von Marcus PansingOb das praktikabel ist, hängt vom jeweiligen Betrieb ab.

Und vom persönlicn Konsumerhalten.

Das Genannte ist ein gängiger Kompromiss für primär Gewerbe, die am Straßenverkehr teilnehmen müssen.

Man geht dabei davon aus, daß bei einem "normalen" Alokoholkonsum die Ruheperiode ausreicht, um auf 0,0 zu kommen.

Im der Luftfahrt wird meines Wissens sogar 24 h vorher kein Alkohol gefordert.

Geregelt, soweit über den GMV hinaus erforderlich üblicherweise in Dienstanweisungen bzw. zu unterschreibenden Sicherheitsunterweisungen durch den Arbeitgeber im Sinne von § 12 ArbschG.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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