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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü439399
Datum12.11.2007 17:37      MSG-Nr: [ 439399 ]8033 x gelesen

Geschrieben von Mike Böttnerich glaube seine Intention war 22 Stunden vor Dienstantritt, nicht um 22 Uhr am Abend vorher...

Ich denke daß Detlef da schon das Richtige geschrieben hat- das Ganze ist auch immer eine Abwägung gegen den Eingriff in den persönlichen Lebensbereich, für "normale" Tätigkeiten wäre keine Verhältnismäßigkeit gegeben.

Sonst dürften die Kollegen im Tagesdienst, die ja gleich behandelt werden müssen, außerhalb des Wochenendes niemals nach Feierabend mehr etwas trinken ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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