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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Wo ist das? | 191 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 439417 | ||
Datum | 12.11.2007 18:20 MSG-Nr: [ 439417 ] | 87420 x gelesen | ||
Geschrieben von Hanswerner Kögler Das alles ist Ermessensspielraum an der ES... Richtig, aber der Spielraum ist begrenzt und hier leider überschritten worden. Nochmal, wir reden hier nicht von einzelnen Personen mit mangelnder Schutzausrüstung, sondern von "Zivilisten" ohne jegliche Schutzausrüstung und das im Gefahrenbereich. Ich hätte absolut nichts dagegen wenn der Inhaber der Scheune einen Blick hineinwirft oder der Feuerwehr Hinweise gibt. Das gerne auch recht weit vorne. Aber hier werden Tätigkeiten ausgeführt die de jure der Feuerwehr vorbehalten sind. Und das aus gutem Grund. Es liegen ja Gefahrensituationen vor. Geschrieben von Hanswerner Kögler Und welchen Strafmaß wären sie im Unglücksfall jetzt ausgesetzt gewesen...? Das ist eine sehr gute Frage. Was wäre denn geschehen wenn ein "Zivilist" bei den Löscharbeiten verletzt oder sogar getötet worden wäre? Die erste Frage die der Staatsanwalt gestellt hätte wäre doch gewesen: "Was hat der Mann denn da überhaupt zu suchen gehabt?" Geschrieben von Hanswerner Kögler ...oder würdet ihr einen Arzt von der Unfallstelle verweisen, weil er grad vom Rasenmähen kommt? Das ist mir wurscht wo der herkommt, solange er keine adäquate Schutzkleidung (in dem Fall also Helm) trägt hat er im Gefahrenbereich nix zu suchen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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