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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü439423
Datum12.11.2007 18:32      MSG-Nr: [ 439423 ]7967 x gelesen

Geschrieben von Thorsten Schlotterund wer legt fest, wann der Zustand beginnt, in dem man sich und andere gefährdet?
Wohl der "Chef"..... sprich wehrleitung, kommune usw


Arbeitsschutzgesetz § 3:
(1) 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Die Entscheidung wird da allerdings recht leicht gemacht:

Klick.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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