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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAlkoholverbot bei BF und HA Kräften26 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.439424
Datum12.11.2007 18:32      MSG-Nr: [ 439424 ]7947 x gelesen

Geschrieben von Hubert Kohnenwährend der Dienstzeit keinen Alkohol trinken darf?
Dafür braucht es IMHO kein Gesetz. Der Dienstherr ordnet das an, fertig. Bei uns auf der Rettungswache war rauchen schon verboten bevor sich der Gesetzgeber damit beschäftigte.

Zum Alkohol steht in der Dienstanweisung:
In einem angemessenem Zeitraum vor dem Dienst darf kein Alkohol getrunken werden, d.h., bei Dienstantritt muss man "fahrtauglich sein", mit z.B. 0,7 Promille im Blut wär das wohl schwer.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm




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