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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaWo ist das?191 Beiträge
AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg439436
Datum12.11.2007 19:11      MSG-Nr: [ 439436 ]87508 x gelesen

Geschrieben von Hanswerner Kögler

Das alles ist Ermessensspielraum an der ES...
...oder würdet ihr einen Arzt von der Unfallstelle verweisen, weil er grad vom Rasenmähen kommt?

Ich muss mich immer wieder wundern was von den Feuerwehrleuten so unsinniges geäußert wird.
Natürlich ist es absolut notwendig, dass die UVV bei Einsätzen eingehalten wird.
Dabei geht es nicht darum wo ein Arzt gerade in seiner Freizeit......
Wir müssen einfach erkennen, dass die UVV gerade aus dem Ergebnis schwerer Dienstunfälle erarbeitet und ständig überarbeitet wird.
Und da darf und kann es keine abstriche geben. Um dieses durchzusetzen, dazu sind die Einheitsführer absolut verpflichtet.
Wir brauchen keine toten Kameraden und überhastete Helfer.


MkG

Mike Ganzke



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