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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrfrauanwärterin
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaWo ist das?191 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen439455
Datum12.11.2007 20:29      MSG-Nr: [ 439455 ]87455 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Mike Ganzke
Ich muss mich immer wieder wundern was von den Feuerwehrleuten so unsinniges geäußert wird.
Manch einer kann eben nicht besser ;-)

Natürlich ist es absolut notwendig, dass die UVV bei Einsätzen eingehalten wird.
Dabei geht es nicht darum wo ein Arzt gerade in seiner Freizeit......

Wo kommt den der FFA i.d.R. her wenn es piept?

Geschrieben von Mike Ganzke
Wir müssen einfach erkennen, dass die UVV gerade aus dem Ergebnis schwerer Dienstunfälle erarbeitet und ständig überarbeitet wird.
Und da darf und kann es keine abstriche geben. Um dieses durchzusetzen, dazu sind die Einheitsführer absolut verpflichtet.
Wir brauchen keine toten Kameraden und überhastete Helfer.

Das ist ein sehr gut formulierter Anspruch und nun kämpfe mal gegen die Ursachen mit den meisten und schwersten Verletzungen von FA!


mkg hwk

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