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Landesfeuerwehrschule
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RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung in anderen Bundesländer6 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen439741
Datum13.11.2007 16:54      MSG-Nr: [ 439741 ]4292 x gelesen

Hallo David,
ich gehe davon aus, das dort dort auch Aktiv bist, dann spricht einer einer Ausbildung im anderen Bundesland nichts entgegen Wichtig ist, das sie gemäß der FwDV2 gemacht wird (Mindeststunden, Themen ect). Noch besser ist es dann, wenn auf dem Zeugnis der Zusatz steht: ....-Lehrgang gemäß der FwDV2, so gibt es später auch an den LFS bei den Führungslehrgängen keine Probleme.
Wir haben hier bei uns auch immer wieder Kameraden/innen, die während ihres Studiums bei uns in der Feuerwehr aktiv sind. Die Lehrgänge werden von uns anerkannt, mache schicken wir sogar zu Lehrgängen an die LFS. Dort gibt es i.d.R. auch keine Probleme, nur wenn welche mit z.B. einem Zeugnis einer Sprechfunkausbildung ankommen, die sie während des RettAss-Lehrganges gemacht haben, muss ich mich an die LFS wenden Zwecks anerkennung.

Gruß
Heinrich



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